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Was auch schon wieder so ein typischer Fall ist, auf den sich dieses Format des ÖRR stürzt, ohne mal seriös nachzuforschen. Stattdessen gibt es Paypal Bashing, obwohl die sich ganz klar an die Regeln gehalten haben. An was, außer der Zustellmitteilung sollen die sich denn sonst halten? Der ÖRR macht das, mit der Zustellung der Beitragszahlermahnungen übrigens genauso: was im Briefkasten landet gilt als zugestellt…
Verkäufer oder Versanddienstleister bleiben außen vor, genauso wie der Käufer. Vielleicht hatte dieser eine Abstellgenehmigung erteilt? Oder hat er die Lampe vielleicht doch bekommen und spielt jetzt den Unschuldigen? Das muss Paypal berücksichtigen und nutzt deshalb eben den Nachweis des Zustellers.
Verkäufer oder Versanddienstleister bleiben außen vor, genauso wie der Käufer. Vielleicht hatte dieser eine Abstellgenehmigung erteilt? Oder hat er die Lampe vielleicht doch bekommen und spielt jetzt den Unschuldigen? Das muss Paypal berücksichtigen und nutzt deshalb eben den Nachweis des Zustellers.