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Movieside veranstaltet das zweite Sommer-Wichteln. Details hierzu könnt ihr dem Wichtel Thread entnehmen.
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Wieso gibt es da keine Absicherung, das läuft doch über die Handynummer. Wenn deine Handy gestohlen wurde, dann ok, aber ansonsten, wie soll da ein Betrug funktionieren?Interessant, dass sie als Alternative ein Verfahren vorschlagen, bei dem es überhaupt keine Absicherung gibt.
Wenn ich eine normale Überweisung nutze, ist das Geld weg. Da kann man nichts reklamieren.
Wie sie darauf kommen, dass das bei Expressüberweisungen anders sein soll, erschließt sich mir nicht. Das Geld ist dann nur noch schneller weg und man steht dann eben auch noch schneller ohne Geld und Ware da.
Es geht doch erstmal darum, dass die Betrugsmaschen (Gastkonto, Überweisung per F&F und dann das Geld zurückholen) bei Paypal so nicht bei dem anderen Dienst durchführbar sind. Keiner hat behauptet, dass dieser Dienst zu 100% sicher ist.Es ist kein Ersatz für den Paypal Käufer- und Verkäuferschutz.
Wenn ich etwas überweise und ich bekomme die Ware nicht, ist das Geld weg. Bei Paypal kann man es zumindest reklamieren.
Dann google mal, was bei paypal alles möglich ist, war doch hier auch schon oft genug Gegenstand im Thread. Paypal ist unsicher wie Sau und nein F&F ist dann eben nicht sicher. Da wird also nichts falsch geschildert.Ja, aber es wird Überweisung als Alternative vorgeschlagen. Man kann eine normale Überweisung aber nicht als Alternative für einen Treuhanddienstleister ran ziehen. Natürlich ist eine Überweisung technisch sicher, aber es fehlt eben die Funktion, die Paypal bietet, sich im Zweifel das Geld wiederholen zu können. Es geht nur teilweise um den neuen europäischen Dienst Wero. Und technisch könnten die gleichen Fehler auch bei Wero auftreten, wenn man eben nur eine entsprechende Handynummer hat.
Außerdem wird suggeriert, man könne sich das Geld bei Family & Friends zurückholen, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Der Vorfall wird also völlig falsch geschildert.
Das ist falsch.Der Käuferschutz von Ebay gilt z.B. auch nur bei Paypal-Zahlung.
Gilt zumindest bei manchen Artikeln. Das hat Ebay mir vor drei Wochen in einem Streitfall mitgeteilt. Ich musste selbst einen "Chargeback" meiner Kreditkarte beantragen. Hätte ich mit Paypal gezahlt hätte der Käuferschutz gegriffen.Das ist falsch.Der Käuferschutz von Ebay gilt z.B. auch nur bei Paypal-Zahlung.
Aber den Käuferschutz gibt es nicht für alle Artikel, dann ist es natürlich mit Paypal einfacher.Welche Zahlungsoptionen sind vom eBay-Käuferschutz ausgeschlossen?
Der Käuferschutz gilt für Artikel, die mit folgenden Online-Transaktionen bezahlt wurden:
- Klarna Sofortüberweisung, Rechnung und Ratenkauf
- PayPal
- Kreditkarte
- Google Pay
- Apple Pay (über die eBay-App auf dem iPhone/iPad und die mobile Website von eBay auf dem iPhone)
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