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Noch mal eben eine Verständnisfrage. Wenn seit dem 01.07. ein 3€ Pauschalzoll anfällt, an welcher Stelle soll dieser denn dann eingezogen werden?
Muss der Händler diese dem Endkunden in Rechnung stellen und wie die Einfuhrumsatzsteuer in IOSS angeben?
Muss der auf Rechnungen gesondert angegeben werden?
Oder sorgt dieser Pauschalzoll eben doch dafür, dass dieser durch den Versanddienstleister eingetrieben werden muss?
Bei keiner meiner bisherigen Juli-Bestellungen war dieser Pauschalzoll in irgendeiner Form relevant.
Muss der Händler diese dem Endkunden in Rechnung stellen und wie die Einfuhrumsatzsteuer in IOSS angeben?
Muss der auf Rechnungen gesondert angegeben werden?
Oder sorgt dieser Pauschalzoll eben doch dafür, dass dieser durch den Versanddienstleister eingetrieben werden muss?
Bei keiner meiner bisherigen Juli-Bestellungen war dieser Pauschalzoll in irgendeiner Form relevant.