Rarewaves - Lieferzeit, Fragen, sonstiges

  • Ersteller Ersteller Dwayne Hicks
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Ja super, am 31.07. angefordert und immer noch nichts erhalten. Das kann ich wohl vergessen.
Ich hatte vor ziemlich genau einem Monat einen Bescheid angefordert und heute im Briefkasten gehabt. Dauert zwar lange, aber er kommt immerhin.

Jupp, einen Tag später war er dann angekommen. Wie erwartet waren die 3€ Zollgebühr berechnet worden und dann auch noch die 7% für den Buchwert. Alles was also von Rarewaves zuvor bereits abgeführt wurde....
Alles eingescannt, dokumentiert, gründlich ausformuliert und beim Zoll Einspruch eingelegt. Zuständig war das Hauptzollamt Gießen.
Kann dann mehrere Wochen dauern.
 
Na gut, nach meiner Importpause habe ich mir jetzt mal 10 Blu-Rays aus dieser Aktion bestellt. Etliche aufgelaufene Bonuspunkte wollen noch aufgebraucht werden.
Mal sehen, wie es derzeit mit Rarewaves läuft.
 
Ich habe mir zwei Titel aus der Aktion bestellt. Hoffentlich gibt es keine Zollprobleme.
 
Hätte nichts gebracht, weil ich einen Punkte-Gutschein verbrauchen musste.
 
Na gut, nach meiner Importpause habe ich mir jetzt mal 10 Blu-Rays aus dieser Aktion bestellt. Etliche aufgelaufene Bonuspunkte wollen noch aufgebraucht werden.
Mal sehen, wie es derzeit mit Rarewaves läuft.
Gerade 4 der 10 Blu-Rays unkompliziert aus der Packstation gefischt. Scheint wieder zu laufen.
 
Ja super, am 31.07. angefordert und immer noch nichts erhalten. Das kann ich wohl vergessen.
Ich hatte vor ziemlich genau einem Monat einen Bescheid angefordert und heute im Briefkasten gehabt. Dauert zwar lange, aber er kommt immerhin.

Jupp, einen Tag später war er dann angekommen. Wie erwartet waren die 3€ Zollgebühr berechnet worden und dann auch noch die 7% für den Buchwert. Alles was also von Rarewaves zuvor bereits abgeführt wurde....
Alles eingescannt, dokumentiert, gründlich ausformuliert und beim Zoll Einspruch eingelegt. Zuständig war das Hauptzollamt Gießen.
Kann dann mehrere Wochen dauern.
Und die Antwort vom Zoll.

Ich habe Ihren Einspruch anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft und teile Ihnen folgendes mit:

Das IOSS-Verfahren kann nur in Anspruch genommen werden, wenn in der Zollanmeldung die nötigen Angaben enthalten sind. Deswegen muss der Verkäufer der Ware unbedingt demjenigen, der die Zollanmeldung abgibt, also in der Regel dem Post- oder Kurierdienstleister, die IOSS-Registriernummer auf dem vorgesehenen Weg übermitteln. In der Regel ist dazu die Übermittlung in einem elektronischen Datensatz vorgesehen.
Wenn die IOSS-Registriernummer nicht oder nicht richtig in der Zollanmeldung enthalten war, können die Einfuhrabgaben nicht von der Zollverwaltung erstattet werden.

Die Überprüfung Ihres Einspruchs hat ergeben, dass die IOSS-Registriernummer im vorliegenden Fall nicht in der ursprünglichen Zollanmeldung enthalten war. Somit scheidet die Befreiung von den Einfuhrabgaben aus. Eine nachträgliche Anmeldung zum IOSS-Verfahren ist nicht möglich.

Die IOSS Daten waren also lt. Zoll nicht in der Zollanmeldung enthalten. Da in dem Zeitraum damals mehrere user hier Probleme gemeldet hatten, sieht mir das eher durch rarewaves verschuldet aus. Werde die dann mal wieder anschreiben.
 
Ja super, am 31.07. angefordert und immer noch nichts erhalten. Das kann ich wohl vergessen.
Ich hatte vor ziemlich genau einem Monat einen Bescheid angefordert und heute im Briefkasten gehabt. Dauert zwar lange, aber er kommt immerhin.

Jupp, einen Tag später war er dann angekommen. Wie erwartet waren die 3€ Zollgebühr berechnet worden und dann auch noch die 7% für den Buchwert. Alles was also von Rarewaves zuvor bereits abgeführt wurde....
Alles eingescannt, dokumentiert, gründlich ausformuliert und beim Zoll Einspruch eingelegt. Zuständig war das Hauptzollamt Gießen.
Kann dann mehrere Wochen dauern.
Und die Antwort vom Zoll.

Ich habe Ihren Einspruch anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft und teile Ihnen folgendes mit:

Das IOSS-Verfahren kann nur in Anspruch genommen werden, wenn in der Zollanmeldung die nötigen Angaben enthalten sind. Deswegen muss der Verkäufer der Ware unbedingt demjenigen, der die Zollanmeldung abgibt, also in der Regel dem Post- oder Kurierdienstleister, die IOSS-Registriernummer auf dem vorgesehenen Weg übermitteln. In der Regel ist dazu die Übermittlung in einem elektronischen Datensatz vorgesehen.
Wenn die IOSS-Registriernummer nicht oder nicht richtig in der Zollanmeldung enthalten war, können die Einfuhrabgaben nicht von der Zollverwaltung erstattet werden.

Die Überprüfung Ihres Einspruchs hat ergeben, dass die IOSS-Registriernummer im vorliegenden Fall nicht in der ursprünglichen Zollanmeldung enthalten war. Somit scheidet die Befreiung von den Einfuhrabgaben aus. Eine nachträgliche Anmeldung zum IOSS-Verfahren ist nicht möglich.

Die IOSS Daten waren also lt. Zoll nicht in der Zollanmeldung enthalten. Da in dem Zeitraum damals mehrere user hier Probleme gemeldet hatten, sieht mir das eher durch rarewaves verschuldet aus. Werde die dann mal wieder anschreiben.
Und weiter geht's. Rarewaves meinte weiterhin nur, dass die IOSS Daten übertragen wurden.
Habe dann noch mal den Zoll gebeten, mir die Zollanmeldung zu meiner Sendung zur Verfügung zu stellen, was tatsächlich innerhalb von wenigen Stunden auch gemacht wurde. IOSS war wie erwartet nicht aufgelistet in den Daten der Anmeldung, aber dafür eine Ansprechpartnerin bei der Deutschen Post. Ich habe diese Person dann ebenfalls angeschrieben und um Informationen zu der Sendung gebeten. Ob da was zurück kommt, ist fraglich.
Der Datenfluss ist ja offenbar Rarewaves->Royal Mail->Deutsche Post->Zoll und irgendwo auf diesem Weg - wer weiß wie viele Datenschnittstellen dazwischen liegen - scheint die IOSS Information verschütt gegangen zu sein.
Zwischendurch hatte ich Rarewaves noch gebeten, den Problemfall doch bitte zu eskalieren und mir wurde als Reaktion tatsächlich eine Erstattung gutgeschrieben. Also case closed.

Wenn ich aber sehe, wie labil das IOSS System ist, wird das sicherlich meine letzte Bestellung gewesen sein.
 
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