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Moin,
hat das Thema jemand mitbekommen?
Aus dem Text:
Mit Urteil vom 09.06.2026 (Az. I-19 O 36/26) hat das Landgericht Bochum in einem von der Kanzlei Mutschke geführten Verfahren ausdrücklich entschieden, dass bei FSK-18-Bildträgern und Bildträgern ohne Kennzeichnung nach § 12 JuSchG bereits vor Vertragsschluss eine zuverlässige Altersverifikation des Bestellers erfolgen muss.
Dazu gibt es auch schon Abmahnungen:
Bedeutet das dann auch, dass man sich bei Onlineshops vor der ersten Bestellung ausweisen muss?
hat das Thema jemand mitbekommen?
Aus dem Text:
Mit Urteil vom 09.06.2026 (Az. I-19 O 36/26) hat das Landgericht Bochum in einem von der Kanzlei Mutschke geführten Verfahren ausdrücklich entschieden, dass bei FSK-18-Bildträgern und Bildträgern ohne Kennzeichnung nach § 12 JuSchG bereits vor Vertragsschluss eine zuverlässige Altersverifikation des Bestellers erfolgen muss.
Dazu gibt es auch schon Abmahnungen:
Bedeutet das dann auch, dass man sich bei Onlineshops vor der ersten Bestellung ausweisen muss?