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JEAN ROLLIN COLLECTION

Würde ich zwar auch begrüßen, aber, kam denn (außer bei "Fascination", der in D schon früher unter diesem Titel veröffentlicht wurde) schon ein Originaltitel? Glaube nicht. Hier wird man sich auf die subtilen deutschen Alternativtitel freuen dürfen.
 
Stammte der "Foltermühle"-Quatsch nicht sogar aus der Kreativschmiede von Alois Brummer?

In diesem Fall würde ich mir auch den Originaltitel wünschen, ggf. eben auf Deutsch als "Trauben den Todes".
Abgesehen von der hübschen Alliteration würde dieser auch gut zum eher ruhigen, hintergründigen Schauder des Films passen.
 
Nächstes Jahr und hoffentlich dann nicht mehr als 131er
BITTE holt auch den "Lady Dracula" von der Liste. Da kaufe ich den dann gerne auch noch einmal neu. BITTE...
Wir können es versuchen. Das Problem ist, dass man damals bei dem Titel scheiße gebaut hat. Denn der wurde von ihm immer wieder unter einem anderem Namen veröffentlicht und diese wurden dann Beschlagnahmt. Also der selbe Film unter verschiedenen Titeln. Hätte dieser Herr damals einfach die Füße still gehalten, hätte er juristisch den Film nach 10 Jahren befreien können (etwas was wir bei THE DEAD NEXT DOOR auch gemacht haben.) Wäre dann nur 1 Amtsgericht und keine hohe Kosten. Jetzt sind es mehr als 1 und damit auch mit Kosten verbunden. Kann sogar sein, dass man im schlimmsten Fall vor Gericht muss. Auch das mussten wir mit THE DEAD NEXT DOOR nicht, weil dieser nur 1 Urteil hatte.

Dennoch, lassen wir es nicht unversucht, können aber jetzt nichts bestätigen oder zusagen. Ich hoffe auf euer Verständnis.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier das originale Plakat von den tödlichen Trauben:

Les Raisins de la Mort 1978 Plakat 01.jpg


Hm, ich muß gestehen, so richtig schön finde ich es nicht. Da gefällt mir das deutsche Plakat viel besser, obwohl es den Kern des Films gar nicht trifft:

Les Raisins de la Mort 1978 Plakat 02.jpg


Vielleicht kann man daraus etwas basteln:

Les Raisins de la Mort 1978 Foto 01.jpg


Hat für mich eine gewisse ikonische Qualität.
 
Nächstes Jahr und hoffentlich dann nicht mehr als 131er
BITTE holt auch den "Lady Dracula" von der Liste. Da kaufe ich den dann gerne auch noch einmal neu. BITTE...
Wir können es versuchen. Das Problem ist, dass man damals bei dem Titel scheiße gebaut hat. Denn der wurde von ihm immer wieder unter einem anderem Namen veröffentlicht und diese wurden dann Beschlagnahmt. Also der selbe Film unter verschiedenen Titeln. Hätte dieser Herr damals einfach die Füße still gehalten, hätte er juristisch den Film nach 10 Jahren befreien können (etwas was wir bei THE DEAD NEXT DOOR auch gemacht haben.) Wäre dann nur 1 Amtsgericht und keine hohe Kosten. Jetzt sind es mehr als 1 und damit auch mit Kosten verbunden. Kann sogar sein, dass man im schlimmsten Fall vor Gericht muss. Auch das mussten wir mit THE DEAD NEXT DOOR nicht, weil dieser nur 1 Urteil hatte.

Dennoch, lassen wir es nicht unversucht, können aber jetzt nichts bestätigen oder zusagen. Ich hoffe auf euer Verständnis.
Dann viel Glück. Und wenn es nicht klappt geht man für ein weitere VÖ halt wieder den Weg über die Ösis.
 
Nächstes Jahr und hoffentlich dann nicht mehr als 131er
BITTE holt auch den "Lady Dracula" von der Liste. Da kaufe ich den dann gerne auch noch einmal neu. BITTE...
Wir können es versuchen. Das Problem ist, dass man damals bei dem Titel scheiße gebaut hat. Denn der wurde von ihm immer wieder unter einem anderem Namen veröffentlicht und diese wurden dann Beschlagnahmt. Also der selbe Film unter verschiedenen Titeln. Hätte dieser Herr damals einfach die Füße still gehalten, hätte er juristisch den Film nach 10 Jahren befreien können (etwas was wir bei THE DEAD NEXT DOOR auch gemacht haben.) Wäre dann nur 1 Amtsgericht und keine hohe Kosten. Jetzt sind es mehr als 1 und damit auch mit Kosten verbunden. Kann sogar sein, dass man im schlimmsten Fall vor Gericht muss. Auch das mussten wir mit THE DEAD NEXT DOOR nicht, weil dieser nur 1 Urteil hatte.

Dennoch, lassen wir es nicht unversucht, können aber jetzt nichts bestätigen oder zusagen. Ich hoffe auf euer Verständnis.
Wenn man sich die Listenstreichungsbegründung von "Ich spuck auf dein Grab" auf Seite 2+3 ansieht, dann besteht laut BzKJ selbst noch eine weitere anerkannte Möglichkeit, die 131er etwas einfacher streichen zu lassen:

"Mit Schreiben vom 20.08.2020 hat die Antragstellerin beantragt, den Videofilm „Ich spuck auf Dein Grab“ aus der Liste der jugendgefährdenden Medien zu streichen. Zur Begründung führte sie aus, der Film erfülle aus heutiger Sicht nicht mehr die Tatbestandsvoraussetzungen des § 131 StGB. Insbesondere sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Beschluss vom 20.10.1992 im Hinblick auf die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „in einer die Menschenwürde verletzenden Weise“ zu berücksichtigen. Dies sei wegen des Zeitvorlaufs bei der Erstentscheidung des LG München aus dem Jahr 1987, auf die sich die weiteren nachfolgenden Beschlüsse des Amtsgerichts und die Folgeindizierungsentscheidung beziehen, nicht erfolgt."

"Die Prüfstelle sieht sich nicht wegen der Vorschrift des § 18 Abs. 5 JuSchG daran gehindert, über den Listenstreichungsantrag zu entscheiden. Zwar bedarf es nach ständiger Verwaltungspraxis für ein Wiederaufleben der Prüfungskompetenz der Prüfstelle entweder der Aufhebung sämtlicher Gerichtsentscheidungen zu dem betreffenden Medium oder einer neueren gerichtlichen Entscheidung, in der materiell-rechtlich die Strafrechtsrelevanz verneint wird. Jedoch sieht die Prüfstelle ihre Prüfungskompetenz ferner dann (wieder) als gegeben an, wenn zwar keine Aufhebung sämtlicher zu einem Medium ergangenen Gerichtsentscheidungen oder eine neue materiell-rechtliche Bewertung des Mediums durch ein Gericht erfolgt ist, aber

- sämtliche Rechtsbehelfe gegen den ursprünglichen Beschlagnahmebeschluss ausgeschöpft wurden und
- sich die bundes- und/oder obergerichtliche Rechtsprechung in der Weise geändert hat, dass der der Beschlagnahme zugrundeliegende Tatbestand aus heutiger Sicht nicht mehr erfüllt wird.

Diese Ausnahme ist aufgrund des Ausflusses der Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) verfassungsrechtlich geboten und wurde von der Prüfstelle erstmals mit der Entscheidung Nr. 6111 vom 02.06.2016 zum Videofilm „Und wieder ist Freitag der 13.“ anerkannt."


(das .NNAMEMEdf am Ende in .pdf ändern, dann kann man es normal als PDF öffnen)

Demnach soll es auch ausreichen, wenn gegen den ursprünglichen Beschluss keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können (auch weil zB die Aktenvorgänge nicht mehr auffindbar oder bereits vernichtet sind). Das war zB bei "Ich spuck auf dein Grab" auch der Fall (beim LG München, Beschluss von 1987).

"Zuvor hatte die Verfahrensbeteiligte bei den mit den Beschlagnahmebeschlüssen befassten Strafgerichten Beschwerde eingelegt. Den Beschwerden wurde teilweise abgeholfen (Beschluss des AG Tiergarten vom 18.11.2019, Beschluss des AG Fulda vom 21.07.2020). Im Übrigen wurde die Mitteilung übermittelt, dass keine Aktenvorgänge zu diesem Fall mehr vorhanden seien." (Seite 3)

Wenn man sich jetzt die ursprünglichen Beschlagnahmen von FOLTERMÜHLE (AG München, 1986) und LADY DRACULA (auch AG München, 1986) ansieht, dann bestehen gute Chancen, dass auch hier die Akten nicht mehr auffindbar sind. Vermutlich würde es also reichen, wenn ihr als aktueller Rechteinhaber schriftlich Akteneinsicht beantragt und wenn das AG München diese nicht mehr hat, dann mit dem Schreiben zur BzKJ gehen und sich auf die oben genannte Ausnahmeregelung berufen.

Sind die Akten doch noch vorhanden, dann müsste man beim AG München in beiden Fällen Beschwerde einlegen (werden die aus welchen Gründen auch immer nicht zugelassen, ist das Ergebnis laut der Begründung oben ja das gleiche = sämtliche Rechtsbehelfe gegen den ursprünglichen Beschlagnahmebeschluss sind ausgeschöpft). Aber wenigstens müsste man für beide Filme nur vor ein Gericht. :wink:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit der letzten JuSchG-Reform wurden doch auch Vereinfachungen bei Beschlagnahmen und deren Aufhebung eingeführt. Wurde das bei "Ich spuck auf dein Grab" schon angewendet?
 
Mit der letzten JuSchG-Reform wurden doch auch Vereinfachungen bei Beschlagnahmen und deren Aufhebung eingeführt. Wurde das bei "Ich spuck auf dein Grab" schon angewendet?
Leider hat das neue JuSchG in diesen Fällen keine Erleichterung gebracht, sondern die BzKJ zieht natürlich noch die Gesetzesbegründung hinzu und da ist leider davon die Rede, dass (weiterhin) erstmal alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden müssen bevor was vom Index gestrichen werden kann... es hat sich also im Prinzip nichts geändert. Nur erkennt die BzKJ es jetzt wohl schon an, wenn wenigstens gegen den ursprünglichen Beschluss keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können, wie sie selbst zwei Mal geschrieben haben (bei "Ich spuck auf dein Grab" und jetzt bei "Verflucht zum Töten").

Hier die Begründung dazu aus der Listenstreichung von "Verflucht zum Töten":

"Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hat der Gesetzgeber diese Verwaltungspraxis bestätigt, indem § 18 Absatz 5 folgender Satz 2 angefügt wurde: „§ 21 Absatz 5 Nummer 2 bleibt unberührt.“ In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu: „Die Ergänzung stellt klar, dass auch Listeneintragungen, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 18 Absatz 5 Satz 1 erfolgt sind, der Überprüfung durch die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien zugänglich sind, wenn bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Mediums in die Liste nicht mehr vorliegen. […] Um das Risiko einer Abweichung von strafgerichtlichen Entscheidungen gering zu halten, soll die neuerliche Überprüfung gerichtlicher Beschlüsse erst erfolgen, wenn sämtliche strafprozessualen Rechtsmittel erschöpft sind. Dies betrifft insbesondere die Beschwerde gegen Beschlagnahmebeschlüsse nach § 304 der Strafprozessordnung.“ (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes, BT-Drs. 19/24909, S. 54)."

 
Hm, ich muß gestehen, so richtig schön finde ich es nicht. Da gefällt mir das deutsche Plakat viel besser, obwohl es den Kern des Films gar nicht trifft:

Anhang anzeigen 91109

Ich hoffe eine der Covervarianten wird genau das hier sein. So blöd, unpassend und/oder hässlich die deutschen Titel und Plakate damals auch manchmal waren: Bei Titeln, die hierzulande im Kino liefen ist deutscher Kinotitel und das deutsche Kino-Artwork das auch immer meine Präferenz, gehört irgendwie dazu.
 
Kommt denn dieses jahr noch was aaus der Riehe? oder ist die leider nun doch entgültig gestorben?
 
Wieso gestorben? Wir haben mehrfach kommuniziert, dass es demnächst weitergeht. Aber nicht dieses Jahr.
 
Ich sehe explizit mit FSK18 gekennzeichnete Filme. Fascination leider nicht.

Du kannst in der Wicked-Collection unter Jean Rollin gucken, oder du gehst auf Pre-Order.

FASCINATION - PRE-ORDER
lg

Wird der Film evtl nochmal ausgewertet ? Bevorzugt im Keepcase :biggrin:

Könnte da nochmal was kommen Toxie ?
oder Lady Dracula?
 
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