Guten Tag Herr Perée,
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Der von Ihnen genannte Film "Citizen Vigilante" wurde bisher nicht durch die Prüfstelle indiziert
und war auch nicht Bestandteil eines Verfahrens zur Feststellung der Jugendgefährdung.
Bitte beachten Sie aber, dass daraus, dass die Werke nicht indiziert sind, nicht automatisch geschlussfolgert werden kann,
dass von diesen keine jugendgefährdende Wirkung ausgeht.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) wird nur auf Antrag bzw. auf Anregung tätig.
Eine Anregung oder ein Antrag zum vorgenannten Film ist bei der Prüfstelle bislang allerdings ebenfalls noch nicht eingegangen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Führung der Liste der jugendgefährdenden Medien nur bis zum 30.04.2021 in die Listenteile A, B, C und D unterteilt wurde,
wobei die Listenteile C und D nicht öffentlich geführt wurden.
Seit dem 1. Mai 2021 wird die Liste jugendgefährdender Medien lediglich in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil unterteilt.
Wir hoffen, diese Auskunft hilft Ihnen weiter. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.