Die EU-Kommission stellt in einem FAQ klar, dass ein Versandlabel allein keine Erzeugereigenschaft für Verpackungen begründet. Das schafft wichtige Rechtssicherheit für Online-Händler und widerspricht der bisherigen Auslegung der ZSVR.
ohn.haendlerbund.de
Äh, wenn ich das, was Noir020 hier verlinkt hat, richtig verstehe, ist die ganze Diskussion hier gerade ziemlich auf dem Holzweg, denn es geht darum, dass die VerpackungsERZEUGER sich registieren, nicht die Online-Händler, die sie benutzen. D. h. am Online-Handel ändert sich gar nichts, sondern lediglich die Hersteller der Verpackungen brauchen diese Registrierung, damit sie ihre Verpackungen an Abnehmer ins EU-Ausland liefern können.
D. h. wenn z. B. in Spanien ein großer Kartonagen-Hersteller sitzt, der Faltkartons ins EU-Ausland verkauft, muss DER dafür sorgen, dass er einen Bevollmächtigten für die und eine Registrierung in den entsprechenden Ländern hat. Wenn
@Oliver Krekel diese Kartons dann aber entweder direkt von dem Hersteller in Spanien oder von einem deutschen Zwischenhändler erwirbt und für seine Pakete benutzt, ist er kein Erzeuger der Kartons, also auch gar nicht registrierungspflichtig.
BTW hört sich das, wenn man liest "einen Bevollmächtigten für jedes EU-Land in das man liefert" natürlich so an, als müssten das dann 27 verschiedene Personen sein. Es kann aber ja auch ein einziger die Vollmachten für alle Länder haben. Bleibt natürlich noch der Bürokratiewahn der einzelnen Registrierungen in jedem Land.
Ja, das Gesetz ist mal wieder dumm hoch zehn, aber es wird am Ende sicherlich wieder längst nicht so heiß gegessen, wie es jetzt gekocht wird.