Skyx
Filmfan, Gamer & Sportschütze
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Da es hier den Thread „Messer des John Rambo“gibt, wollte ich diesen nicht kapern.
@DaMikstar
Wenn Ihr besondere Stücke habt, die Ihr als Erinnerungsstücke habt, die Ihr als Sammler besitzt, Messer die besonders teuer waren, oder Schwerter als Filmreplikas (Herr der Ringe, 300, etc.) dann hier rein damit.
Grundsätzliches:
Bittet postet hier keine Bilder von Dingen, die in Deutschland (ich gehe von Deutschland aus) nicht erlaubt sind.
Das wären mal kurz gesagt:
Das Gleiche gilt für Gegenstände, die mit NS Propaganda versehen sind.
Der Besitz ist frei. Einiges unterliegt weiteren Auflagen zur Verwahrung und zum Führen.
Nachtrag : Kampfmesser/Bajonette sind aufgrund der Zweckbestimmung (erfasst als Waffen im Gesetz) sind entsprechend ohne Berücksichtigung der Klingenlänge geschlossen zu Verwahren (;Koffer abschließbar, Schrank, Raum etc.)
§ 42 a /42 b WaffG beachten. Sowie die lokalen Vorschriften Eures Wohnortes, insbesondere ÖPNV, Waffenverbotszonen.
Ansonsten fühlt Euch frei, Eure Stücke zu zeigen.
(Anmerkumg an die MODs. Wenn es hier nicht passt. Ich hatte deswegen angefragt. Löscht den Thread bitte zeitnah )
Rechtlicher Nachtrag:
Ich wollte mir den Verweis zum Waffengesetz eigentlich sparen.
Da aber wahrscheinlich die Meisten mit dem Begriff "Führen" nichts anfangen können.
Faqs :Führen von Messern
(Quelle: Bundesministerium des Inneren)
@DaMikstar
Wenn Ihr besondere Stücke habt, die Ihr als Erinnerungsstücke habt, die Ihr als Sammler besitzt, Messer die besonders teuer waren, oder Schwerter als Filmreplikas (Herr der Ringe, 300, etc.) dann hier rein damit.
Grundsätzliches:
Bittet postet hier keine Bilder von Dingen, die in Deutschland (ich gehe von Deutschland aus) nicht erlaubt sind.
Das wären mal kurz gesagt:
- Butterflymesser /Balisongmesser (in Deutschland seit 2003 verboten)
Faustmesser sind ebenfalls verboten (werden nur noch eingeschränkt, an Jäger und Kürschner verkauft)
OTF (Out of the Front), Springmesser (sind seit 2003 verboten) - sogenannte Fallmesser (Falschirmjägermesser), sind seit 2003 verboten
seitliche zu öffende Springmesser, bis 8,5 cm Klingenlänge, einseitig beschliffen, Federdruck /Knopfdruck zu öffnen
sind seit dem 01.10.2025 verboten. - Es sei denn für zwingende Einhandutzung erforderlich (körperliche Einschränkung, Bergsteiger, Segler, Jäger, etc,)
- in Gebrauchsdingen getarnte Messer (Gürtelmesser, Stockdegen, etc.).
Selbst wenn Ihr eine Besitzerlaubnis (Besitzstandswahrung) vom BKA habt. Klemmt es Euch, hier bitte nicht !
Das Gleiche gilt für Gegenstände, die mit NS Propaganda versehen sind.
- HJ Fahrtenmesser, SA Dolche, RAD Messer/Dolche, Wehrmachtsdegen mit Runen oder Sonstiges.
Das Zeigen ist aufgrund der Rechtslage in Deutschland, hier UNERWÜNSCHT !
Der Besitz ist frei. Einiges unterliegt weiteren Auflagen zur Verwahrung und zum Führen.
Nachtrag : Kampfmesser/Bajonette sind aufgrund der Zweckbestimmung (erfasst als Waffen im Gesetz) sind entsprechend ohne Berücksichtigung der Klingenlänge geschlossen zu Verwahren (;Koffer abschließbar, Schrank, Raum etc.)
§ 42 a /42 b WaffG beachten. Sowie die lokalen Vorschriften Eures Wohnortes, insbesondere ÖPNV, Waffenverbotszonen.
Ansonsten fühlt Euch frei, Eure Stücke zu zeigen.
(Anmerkumg an die MODs. Wenn es hier nicht passt. Ich hatte deswegen angefragt. Löscht den Thread bitte zeitnah )
Rechtlicher Nachtrag:
Ich wollte mir den Verweis zum Waffengesetz eigentlich sparen.
Da aber wahrscheinlich die Meisten mit dem Begriff "Führen" nichts anfangen können.
Faqs :Führen von Messern
(Quelle: Bundesministerium des Inneren)
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