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THE DEAD NEXT DOOR - ULTIMATE EDITION 2021

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  • #21
Klasse Nachricht, hätte ich ja nicht mit gerechnet, dass ihr den befreit. :???:Bin auch mal auf die neue Synchro gespannt, die alte hab ich aber auch nicht mehr wirklich in Erinnerung.

btw kurzes OT: für "Lady Dracula" macht es vermutlich nachträglich nicht so viel Sinn, den auch zu befreien oder? Aber zu Rollins "Foltermühle der gefangenen Frauen" könnte es klappen, wenn ihr bei der BPjM anfragt, ob die einen Listenstreichungsantrag annehmen mit dem Argument, da die einzige Beschlagnahme und Einziehung 1986/1987 erfolgten und wie bereits die Anwälte bei anderen Filmen (Tanz der Teufel und Fd13. Teil 3) argumentierten, man arg anzweifelt ob diese gültig waren nachdem das BVerfG 1992 das Tanz der Teufel-Urteil sprach und dass der §131er in seiner damaligen Form zu weit ging. Wenn die BPjM das auch hier akzeptiert, könnte man den Film noch vom Index bekommen ohne vorher zum Gericht zu gehen.

"Unsere Anwälte waren jedoch der Ansicht, dass in diesem Fall eine seltene Ausnahme greifen muss: „Freitag der 13. – Teil 3“ wurde nämlich seit 1988 nie wieder beschlagnahmt. Warum ist das wichtig? Ganz einfach: Erst später, nämlich im Jahre 1992, hat das Bundesverfassungsgericht bei „Tanz der Teufel“ entschieden, dass § 131 StGB viel zu weit geht und daher eng auszulegen ist. Da die Beschlagnahme von „Freitag der 13. – Teil 3“ jedoch noch vor diesem Grundsatzurteil stattfand, waren die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze logischerweise bei der Beschlagnahme noch nicht berücksichtigt. Insofern ist bereits sehr fraglich, ob die alte Beschlagnahme nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überhaupt noch gelten kann."


"Warum seitens der Anwälte die Beschlagnahmeentscheidungen zwischen 1999 und 2015 "ausgesucht" wurden kann nur vermutet werden. Wahrscheinlich ist aber, dass diese Beschlüsse ausgewählt wurden, da es sich bei diesen um alle Entscheidungen handelt, die nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu "Tanz der Teufel" ergangen sind. Dieser Umstand spielte bereits bei der Aufhebung des Verbots von "Und wieder ist Freitag der 13." eine Rolle. Wie Firmensprecher René Krzok von 84 Entertainment damals bekannt gab, konnte ein Listenstreichungsantrag u.a. nur deswegen direkt bei der BPjM gestellt werden, weil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht keine Beschlagnahmeentscheidungen zu Freitag der 13. - Teil 3 mehr ergangen sind und man insofern bezweifeln konnte, ob ältere Beschlagnahmebeschlüsse nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht überhaupt noch gelten können. Da Baker & McKenzie laut der Pressemitteilung von 84 Entertainment auch mit der Aufhebung der Beschlagnahme von "Und wieder ist Freitag der 13." beauftragt war, steht durchaus zu vermuten, dass hier dieselbe taktische Überlegung angestellt wurde."


Genau, dass sind zwei von den vier Fassungen, die uns J.R. versprochen hat.
Und die anderen beiden Fassungen sind dann zwei unterschiedliche Schnittfassungen (zB. Unrated/R-Rated oder ein neuer Cut)?


Erstmal musste der Weg über das zuständige Amtsgericht laufen. Dazu werden wir aber bald mal was sagen. Hatte uns selbst überrascht.

Wie die anderen beiden Fassungen aussehen, wissen wir noch nicht wirklich. Schnitttechnisch sollten die identisch sein. Geht wohl eher darum, dass die anderen beiden 4:3/16:9 mehr Nostalgie sind. Wir warten jetzt noch auf die fehlenden Materialien, um das alles zu checken. Wenn die 2 zusätzlichen Fassungen in unseren Augen aber totaler Murks sind, dann verzichten wir drauf. Wir wollen für uns und euch den Preis der Edition nicht künstlich nach oben treiben.
 
Klasse Nachricht, hätte ich ja nicht mit gerechnet, dass ihr den befreit. :???:Bin auch mal auf die neue Synchro gespannt, die alte hab ich aber auch nicht mehr wirklich in Erinnerung.

btw kurzes OT: für "Lady Dracula" macht es vermutlich nachträglich nicht so viel Sinn, den auch zu befreien oder? Aber zu Rollins "Foltermühle der gefangenen Frauen" könnte es klappen, wenn ihr bei der BPjM anfragt, ob die einen Listenstreichungsantrag annehmen mit dem Argument, da die einzige Beschlagnahme und Einziehung 1986/1987 erfolgten und wie bereits die Anwälte bei anderen Filmen (Tanz der Teufel und Fd13. Teil 3) argumentierten, man arg anzweifelt ob diese gültig waren nachdem das BVerfG 1992 das Tanz der Teufel-Urteil sprach und dass der §131er in seiner damaligen Form zu weit ging. Wenn die BPjM das auch hier akzeptiert, könnte man den Film noch vom Index bekommen ohne vorher zum Gericht zu gehen.

"Unsere Anwälte waren jedoch der Ansicht, dass in diesem Fall eine seltene Ausnahme greifen muss: „Freitag der 13. – Teil 3“ wurde nämlich seit 1988 nie wieder beschlagnahmt. Warum ist das wichtig? Ganz einfach: Erst später, nämlich im Jahre 1992, hat das Bundesverfassungsgericht bei „Tanz der Teufel“ entschieden, dass § 131 StGB viel zu weit geht und daher eng auszulegen ist. Da die Beschlagnahme von „Freitag der 13. – Teil 3“ jedoch noch vor diesem Grundsatzurteil stattfand, waren die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze logischerweise bei der Beschlagnahme noch nicht berücksichtigt. Insofern ist bereits sehr fraglich, ob die alte Beschlagnahme nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überhaupt noch gelten kann."


"Warum seitens der Anwälte die Beschlagnahmeentscheidungen zwischen 1999 und 2015 "ausgesucht" wurden kann nur vermutet werden. Wahrscheinlich ist aber, dass diese Beschlüsse ausgewählt wurden, da es sich bei diesen um alle Entscheidungen handelt, die nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu "Tanz der Teufel" ergangen sind. Dieser Umstand spielte bereits bei der Aufhebung des Verbots von "Und wieder ist Freitag der 13." eine Rolle. Wie Firmensprecher René Krzok von 84 Entertainment damals bekannt gab, konnte ein Listenstreichungsantrag u.a. nur deswegen direkt bei der BPjM gestellt werden, weil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht keine Beschlagnahmeentscheidungen zu Freitag der 13. - Teil 3 mehr ergangen sind und man insofern bezweifeln konnte, ob ältere Beschlagnahmebeschlüsse nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht überhaupt noch gelten können. Da Baker & McKenzie laut der Pressemitteilung von 84 Entertainment auch mit der Aufhebung der Beschlagnahme von "Und wieder ist Freitag der 13." beauftragt war, steht durchaus zu vermuten, dass hier dieselbe taktische Überlegung angestellt wurde."


Genau, dass sind zwei von den vier Fassungen, die uns J.R. versprochen hat.
Und die anderen beiden Fassungen sind dann zwei unterschiedliche Schnittfassungen (zB. Unrated/R-Rated oder ein neuer Cut)?


Erstmal musste der Weg über das zuständige Amtsgericht laufen. Dazu werden wir aber bald mal was sagen. Hatte uns selbst überrascht.

Mich würde interessieren, wie lange die Rehabilitation insgesamt (zeitlich) beansprucht hat. Werdet ihr dazu auch was sagen? Manchmal dauert es ja Jahre, manche Fälle dauern nur Monate.

Und ja, hoffe, dass Ihr noch weitere 131er befreit
 
Erstmal musste der Weg über das zuständige Amtsgericht laufen. Dazu werden wir aber bald mal was sagen. Hatte uns selbst überrascht.
Auf den Fall "Foltermühle" bezogen? Das wundert mich, dass man in so einem Fall trotzdem noch beim Gericht vorbei muss, wenn der Beschluss gar nicht gültig war seit 1992. Bin gespannt was es zu berichten gibt, hoffentlich was positives. :smiley:

Wie die anderen beiden Fassungen aussehen, wissen wir noch nicht wirklich. Schnitttechnisch sollten die identisch sein. Geht wohl eher darum, dass die anderen beiden 4:3/16:9 mehr Nostalgie sind. Wir warten jetzt noch auf die fehlenden Materialien, um das alles zu checken. Wenn die 2 zusätzlichen Fassungen in unseren Augen aber totaler Murks sind, dann verzichten wir drauf. Wir wollen für uns und euch den Preis der Edition nicht künstlich nach oben treiben.
Achso, alles klar. Könnten also vllt im Grindhouse-Look oder so sein.
 
Klasse Nachricht, hätte ich ja nicht mit gerechnet, dass ihr den befreit. :???:Bin auch mal auf die neue Synchro gespannt, die alte hab ich aber auch nicht mehr wirklich in Erinnerung.

btw kurzes OT: für "Lady Dracula" macht es vermutlich nachträglich nicht so viel Sinn, den auch zu befreien oder? Aber zu Rollins "Foltermühle der gefangenen Frauen" könnte es klappen, wenn ihr bei der BPjM anfragt, ob die einen Listenstreichungsantrag annehmen mit dem Argument, da die einzige Beschlagnahme und Einziehung 1986/1987 erfolgten und wie bereits die Anwälte bei anderen Filmen (Tanz der Teufel und Fd13. Teil 3) argumentierten, man arg anzweifelt ob diese gültig waren nachdem das BVerfG 1992 das Tanz der Teufel-Urteil sprach und dass der §131er in seiner damaligen Form zu weit ging. Wenn die BPjM das auch hier akzeptiert, könnte man den Film noch vom Index bekommen ohne vorher zum Gericht zu gehen.

"Unsere Anwälte waren jedoch der Ansicht, dass in diesem Fall eine seltene Ausnahme greifen muss: „Freitag der 13. – Teil 3“ wurde nämlich seit 1988 nie wieder beschlagnahmt. Warum ist das wichtig? Ganz einfach: Erst später, nämlich im Jahre 1992, hat das Bundesverfassungsgericht bei „Tanz der Teufel“ entschieden, dass § 131 StGB viel zu weit geht und daher eng auszulegen ist. Da die Beschlagnahme von „Freitag der 13. – Teil 3“ jedoch noch vor diesem Grundsatzurteil stattfand, waren die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze logischerweise bei der Beschlagnahme noch nicht berücksichtigt. Insofern ist bereits sehr fraglich, ob die alte Beschlagnahme nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überhaupt noch gelten kann."


"Warum seitens der Anwälte die Beschlagnahmeentscheidungen zwischen 1999 und 2015 "ausgesucht" wurden kann nur vermutet werden. Wahrscheinlich ist aber, dass diese Beschlüsse ausgewählt wurden, da es sich bei diesen um alle Entscheidungen handelt, die nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu "Tanz der Teufel" ergangen sind. Dieser Umstand spielte bereits bei der Aufhebung des Verbots von "Und wieder ist Freitag der 13." eine Rolle. Wie Firmensprecher René Krzok von 84 Entertainment damals bekannt gab, konnte ein Listenstreichungsantrag u.a. nur deswegen direkt bei der BPjM gestellt werden, weil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht keine Beschlagnahmeentscheidungen zu Freitag der 13. - Teil 3 mehr ergangen sind und man insofern bezweifeln konnte, ob ältere Beschlagnahmebeschlüsse nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht überhaupt noch gelten können. Da Baker & McKenzie laut der Pressemitteilung von 84 Entertainment auch mit der Aufhebung der Beschlagnahme von "Und wieder ist Freitag der 13." beauftragt war, steht durchaus zu vermuten, dass hier dieselbe taktische Überlegung angestellt wurde."


Genau, dass sind zwei von den vier Fassungen, die uns J.R. versprochen hat.
Und die anderen beiden Fassungen sind dann zwei unterschiedliche Schnittfassungen (zB. Unrated/R-Rated oder ein neuer Cut)?


Erstmal musste der Weg über das zuständige Amtsgericht laufen. Dazu werden wir aber bald mal was sagen. Hatte uns selbst überrascht.

Wie die anderen beiden Fassungen aussehen, wissen wir noch nicht wirklich. Schnitttechnisch sollten die identisch sein. Geht wohl eher darum, dass die anderen beiden 4:3/16:9 mehr Nostalgie sind. Wir warten jetzt noch auf die fehlenden Materialien, um das alles zu checken. Wenn die 2 zusätzlichen Fassungen in unseren Augen aber totaler Murks sind, dann verzichten wir drauf. Wir wollen für uns und euch den Preis der Edition nicht künstlich nach oben treiben.

Die zwei wirklich guten US-Vös könnten Aufschluss dazu geben, dort gibt es unterschiedlich stark bearbeitete/restaurierte sowie ältere Fassungen...

In der ursprünglichen Indiegogo-Kampagne sind die auch gelistet:



Edit: Kann den Link hier nicht posten, findet man aber einfach durch eine Internetsuche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ultimate Edition ohne Büste? Da kann was nicht stimmen. :frown:
Habt ihr die vielleicht bloß vergessen zu erwähnen?
 
Super Neuigkeiten. Hab den Film noch als eng. VHS hier. Sehr schöner Zombiefilm. Fand die Szene mit dem Finger immer so witzig. :37:Wird definitiv von euch gekauft.
 
Ich habe "Lady Dracula" schon von Euch, würde aber eine freigegebene Fassung auch nochmal mit einem Kauf honorieren, alleine aus Prinzip (dito die "Mühle"). Ich hoffe das Beste... :)
 
Erinnere mich gar nicht mehr an die Synchro, da müsste ich jetzt die Astro-DVD suchen. War die so schlecht?

Ja, die war schon extrem übel. Hier trifft die Bezeichnung “Pornosynchro“ echt zu. Höchstens noch unfreiwillig komisch die alte Synchro, ansonsten aber begrüße ich eine neue Synchro.
 
Meine Frage, ob die alte Synchro ebenfalls auf der neuen BD enthalten sein wird, wurde bisher nicht beantwortet.
 
  • Themen-Starter Themen-Starter
  • #32
Meine Frage, ob die alte Synchro ebenfalls auf der neuen BD enthalten sein wird, wurde bisher nicht beantwortet.

Wir könnten diese drauf packen, sind uns aber nicht sicher, ob wir das überhaupt wollen.
 
  • Themen-Starter Themen-Starter
  • #34
Meine Frage, ob die alte Synchro ebenfalls auf der neuen BD enthalten sein wird, wurde bisher nicht beantwortet.

Wir könnten diese drauf packen, sind uns aber nicht sicher, ob wir das überhaupt wollen.

Doch aus Nostalgiegründen gehört die definitiv mit drauf.

Ich sehe in der Synchro keine Nostalgie, die war damals schon unerträglich und heute auch. Wenn sie sie drauf packen, dann ggf. nur auf eine der Schnittfassungen. Die Synchro muss halt auch komplett ans Master angepasst werden, es muss kontrolliert werden (irgendwer muss sich das Ding damit nochmal angucken). Wie gesagt, wir wissen es noch nicht. Ist aber auch noch Zeit. Erstmal konzentrieren wir uns auf die neue Synchro.
 
The Dead next Door.... da werden (schöne) Erinnerungen an die 90‘er wach.
Ich hab den aber soooo gut gar nicht in Erinnerung. Der Film hatte es damals nicht auf meine:“Brauch ich auch auf DVD-Liste“ geschafft...
Schlecht war er aber auch nicht. Müßte ihn mal wieder schauen....
Edit: Hab grad den Trailer geschaut. Könnte man auch als einen der Return of the living Dead Filme einreihen. Gab ja so viele in der Machart damals....
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber die alte Synchro gehört definitiv drauf (so wie eigentlich generell alle verfügbaren Synchros an Bord sein sollten).
Wie bereits erwähnt: Ist zum Teil unfreiwillig komisch und Nostalgie. Muss einfach mit drauf.
Sehe ich genauso. ist wie mit der alten, völlig verfälschten Synchro von "Hügel der Blutigen Augen" oder den Tonspuren mit ausgetauschter Musik aus DVD-Zeiten bei den Lisa-Film-BDs. Die sind einfach ein Zeitdokument der Auswertungsgeschichte des Films. Fand es bei der Capelight-Disc von "Running Man" schon extrem suboptimal, dass die Metz-Neun-Synchro nicht mit drauf war.
 
Die deutsche Synchro von DND kenne ich nicht, aber es wollte ernsthaft einer die Metz-Neun-Snychro von Running Man haben? Wenn die von DND nun noch schlechter ist, hätte sie auf jeden Fall Kuriositätenwert.
 
Und Turbine hätte damals auch gerne die "VHS Bootleg" Synchro von Texas Chainsaw Massacre 2 mit draufpacken können.
Bei Bad Taste war diese "Synchro" schon grandios, schade dass TCM2 kein solches Erlebnis geworden ist.
 
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