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Klasse Nachricht, hätte ich ja nicht mit gerechnet, dass ihr den befreit. Bin auch mal auf die neue Synchro gespannt, die alte hab ich aber auch nicht mehr wirklich in Erinnerung.
btw kurzes OT: für "Lady Dracula" macht es vermutlich nachträglich nicht so viel Sinn, den auch zu befreien oder? Aber zu Rollins "Foltermühle der gefangenen Frauen" könnte es klappen, wenn ihr bei der BPjM anfragt, ob die einen Listenstreichungsantrag annehmen mit dem Argument, da die einzige Beschlagnahme und Einziehung 1986/1987 erfolgten und wie bereits die Anwälte bei anderen Filmen (Tanz der Teufel und Fd13. Teil 3) argumentierten, man arg anzweifelt ob diese gültig waren nachdem das BVerfG 1992 das Tanz der Teufel-Urteil sprach und dass der §131er in seiner damaligen Form zu weit ging. Wenn die BPjM das auch hier akzeptiert, könnte man den Film noch vom Index bekommen ohne vorher zum Gericht zu gehen.
"Unsere Anwälte waren jedoch der Ansicht, dass in diesem Fall eine seltene Ausnahme greifen muss: „Freitag der 13. – Teil 3“ wurde nämlich seit 1988 nie wieder beschlagnahmt. Warum ist das wichtig? Ganz einfach: Erst später, nämlich im Jahre 1992, hat das Bundesverfassungsgericht bei „Tanz der Teufel“ entschieden, dass § 131 StGB viel zu weit geht und daher eng auszulegen ist. Da die Beschlagnahme von „Freitag der 13. – Teil 3“ jedoch noch vor diesem Grundsatzurteil stattfand, waren die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze logischerweise bei der Beschlagnahme noch nicht berücksichtigt. Insofern ist bereits sehr fraglich, ob die alte Beschlagnahme nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überhaupt noch gelten kann."
Freitag der 13. Teil 3 ist nicht mehr indiziert (Schnittberichte.com)
Prozess erfolgreich von '84 Entertainment durchgefochten ▻ Freitag der 13. Teil 3 ist nicht mehr indiziert ▻ Über 13.000 News zu Filmzensur & Uncut-Gameswww.schnittberichte.com
"Warum seitens der Anwälte die Beschlagnahmeentscheidungen zwischen 1999 und 2015 "ausgesucht" wurden kann nur vermutet werden. Wahrscheinlich ist aber, dass diese Beschlüsse ausgewählt wurden, da es sich bei diesen um alle Entscheidungen handelt, die nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu "Tanz der Teufel" ergangen sind. Dieser Umstand spielte bereits bei der Aufhebung des Verbots von "Und wieder ist Freitag der 13." eine Rolle. Wie Firmensprecher René Krzok von 84 Entertainment damals bekannt gab, konnte ein Listenstreichungsantrag u.a. nur deswegen direkt bei der BPjM gestellt werden, weil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht keine Beschlagnahmeentscheidungen zu Freitag der 13. - Teil 3 mehr ergangen sind und man insofern bezweifeln konnte, ob ältere Beschlagnahmebeschlüsse nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht überhaupt noch gelten können. Da Baker & McKenzie laut der Pressemitteilung von 84 Entertainment auch mit der Aufhebung der Beschlagnahme von "Und wieder ist Freitag der 13." beauftragt war, steht durchaus zu vermuten, dass hier dieselbe taktische Überlegung angestellt wurde."
Tanz der Teufel - Details zur Aufhebung der Beschlagnahme (Schnittberichte.com)
Anwälte und FAZ enthüllen weitere kleine Details ▻ Tanz der Teufel - Details zur Aufhebung der Beschlagnahme ▻ Über 13.000 News zu Filmzensur & Uncut-Gameswww.schnittberichte.com
Und die anderen beiden Fassungen sind dann zwei unterschiedliche Schnittfassungen (zB. Unrated/R-Rated oder ein neuer Cut)?Genau, dass sind zwei von den vier Fassungen, die uns J.R. versprochen hat.
Erstmal musste der Weg über das zuständige Amtsgericht laufen. Dazu werden wir aber bald mal was sagen. Hatte uns selbst überrascht.
Wie die anderen beiden Fassungen aussehen, wissen wir noch nicht wirklich. Schnitttechnisch sollten die identisch sein. Geht wohl eher darum, dass die anderen beiden 4:3/16:9 mehr Nostalgie sind. Wir warten jetzt noch auf die fehlenden Materialien, um das alles zu checken. Wenn die 2 zusätzlichen Fassungen in unseren Augen aber totaler Murks sind, dann verzichten wir drauf. Wir wollen für uns und euch den Preis der Edition nicht künstlich nach oben treiben.